
Erkunde die Folgen
Neue EU-Namensrichtlinie ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 tritt eine neue EU-Namensrichtlinie in Kraft, die Auswirkungen auf Überweisungen und insbesondere auf Rentenzahlungen haben wird. Die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) verpflichtet Banken, bei jeder Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Ziel ist es, Betrug zu reduzieren, indem Überweisungen abgelehnt werden, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen. Für Rentner, die möglicherweise alte oder ungenaue Daten bei ihren Banken hinterlegt haben, könnte dies zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen führen.
Inklusion ist das Prinzip, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderung – von Anfang an gleichberechtigt dazugehören und nicht ausgegrenzt oder separiert werden.